Präventionionsmaßnahmen gem. § 20 SGB V:


Die Präventionsmaßnahmen können durch die Krankenkassen mit 80% der Kurskosten gefördert werden. Eine entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss.


Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention zu fördern und zu unterstützen. In der Regel werden bis zu 80% der Kosten bei einer regelmäßigen Teilnahme am Präventionskurs von den Krankenkassen zurück erstattet bei zwei Kursen pro Kalenderjahr. 

 

Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Regelungen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.