Im Bereich der Rehabilitation gibt es gesetzlich festgelegte Förderung bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Muster 56). Die von der Krankenkasse genehmigte Verordnung muss zu Beginn vorgelegt werden.
Allgemeiner Rehabilitationssport wird mit 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, Rehabilitationssport in einer Herzgruppe mit 90 Übungseinheiten in 24 Monaten und bei speziellen Erkrankungsbildern werden 120 Übungseinheiten in 36 Monaten vom Arzt verordnet.
Ein entsprechendes Antragsformular können Sie in unseren VGS Büros anfordern.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Präventionskurse in der Regel mit 80% der Kurskosten bei regelmäßiger Teilnahme.
Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Regelungen. Daher erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für das von Ihnen gewünschte Angebot.
Lassen Sie sich von unserem Fachteam beraten.
Wir sind gerne für Sie da!
VGS Büro Rath
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